Wein- und Spirituosenkennzeichnung: Zutaten, Nährwerte und Allergene
Seit dem 08.12.2023 müssen Weine Zutaten und Nährwertangaben aufweisen. Dieser Leitfaden deckt alle Pflichten ab.
1. Rechtsrahmen
Die Weinkennzeichnung basiert auf mehreren Verordnungen:
- VO 1308/2013
- VO 2019/787
- VO 2021/2117
- VO 1169/2011
- Delegierte VO 2019/33
2. Pflichtangaben
Jedes Weinetikett muss anzeigen:
- Bezeichnung
- Alkoholgehalt
- Volumen
- Allergene
- Los
- Abfüller
- Herkunft
- Restzucker
- Zutaten
- Nährwert
Brennwert — Seit 08.12.2023 auf dem physischen Etikett Pflicht.
3. Neuerung 2023
Zutaten und Nährwertangaben verpflichtend:
- Vollständige Zutatenliste
- Nährwertdeklaration
Altbestände dürfen weiter verkauft werden.
4. E-Label
QR-Code zur Informationsseite:
- Gleiches Sichtfeld
- Zutatenverweis
- Kein Werbeinhalt
- Landessprache
- Dauerhaft verfügbar
Achtung — E-Label-Seite rein informativ.
5. Spirituosen
Eigene Bezeichnungsregeln:
- Bezeichnung
- Alkohol
- Volumen
- Allergene
- Verantwortlicher
- Herkunft
- Los
Zutaten seit 2023 auch Pflicht.
6. Schwangerschaftspiktogramm
In Frankreich Pflicht ab 1,2% vol.
EU-weit empfohlen.
7. Häufige Fehler
- Sulfite nicht deklariert
- Alkohol falsch gerundet
- E-Label mit Werbung
- Brennwert fehlt
- Falsche Abfüllerangabe
- Kein Schwangerschaftspiktogramm
- Zutaten fehlen
Häufig gestellte Fragen
Sind Zutaten auf Weinetiketten Pflicht?
Ja, seit dem 08.12.2023.
Kann der QR-Code die Zutatenliste ersetzen?
Ja, unter strengen Bedingungen.
Ist das Schwangerschaftspiktogramm EU-weit Pflicht?
Nein auf EU-Ebene, ja in Frankreich und Irland.