Reinigungsmittelkennzeichnung: Die Anforderungen der CLP-Verordnung 1272/2008

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen — CLP-Verordnung — gilt für alle gefährlichen chemischen Produkte auf dem EU-Markt, einschließlich der überwiegenden Mehrheit der Reinigungsmittel, Haushaltsprodukte und professionellen Reinigungsprodukte. Zusätzlich legt die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien spezifische Anforderungen an die Inhaltsstoffliste und biologische Abbaubarkeit fest. Eine nicht konforme Kennzeichnung führt zu Zollstrafen und Marktrückrufen.

Étiquetage détergent CLP — LabelCheck

1. Produktidentifikator

Der Name oder die Handelsbezeichnung des Produkts muss auf dem Etikett erscheinen, zusammen mit Name, Adresse und Telefonnummer des Lieferanten.

2. Gefahrenpiktogramme

CLP-Piktogramme sind schwarze Symbole auf weißem Grund, eingerahmt von einer roten Raute. Neun Piktogramme sind in der CLP-Verordnung definiert:

PiktogrammCodeGefahrenart
GHS01ExplosivInstabil, explosiv, reaktiv
GHS02EntzündbarEntzündbare Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe
GHS03BrandförderndOxidierende Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe
GHS04DruckgasVerdichtete, verflüssigte, gelöste Gase
GHS05ÄtzendKorrosiv für Metalle, Haut, Augen
GHS06GiftigAkute Toxizität (Kategorie 1-3)
GHS07GesundheitsschädlichAkute Toxizität (Kat. 4), Reizend, Sensibilisierend
GHS08GesundheitsgefahrCMR, Atemwegssensibilisierung, Zielorgantoxizität
GHS09UmweltAkute oder chronische Gewässergefährdung

Die Mindestgröße der Raute hängt vom Verpackungsvolumen ab. Für Verpackungen ≤ 3 L: mindestens 10 mm x 10 mm. Für 3 L bis 50 L: 23 mm x 23 mm. Über 50 L: 46 mm x 46 mm.

3. Signalwort

Ein einziges Signalwort erscheint auf dem Etikett: entweder "Gefahr" für die schwersten Gefahrenkategorien oder "Achtung" für weniger schwere. Beide können nicht gleichzeitig erscheinen.

4. Gefahrenhinweise (H-Sätze)

H-Sätze beschreiben die Art der Produktgefahr. Sie sind von H200 bis H420 kodiert und müssen vollständig in der Sprache des Vermarktungslandes erscheinen.

Häufige Beispiele für Reinigungsmittel
H314 — Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
H318 — Verursacht schwere Augenschäden
H410 — Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
H335 — Kann die Atemwege reizen

5. Sicherheitshinweise (P-Sätze)

P-Sätze schreiben Maßnahmen zur Prävention, Reaktion, Lagerung und Entsorgung vor. Die CLP-Verordnung empfiehlt, 6 P-Sätze nicht zu überschreiten.

Beispiele: P260 (Staub/Rauch/Gas nicht einatmen), P280 (Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen), P301+P330+P331 (BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen, KEIN Erbrechen herbeiführen).

6. UFI — Einheitlicher Rezepturidentifikator

Seit dem 1. Januar 2021 für Industrie- und Berufsprodukte und seit dem 1. Januar 2025 für Verbraucherprodukte muss jedes gefährliche Gemisch auf dem EU-Markt eine UFI-Nummer aufweisen.

Verpflichtung seit 2025 in Kraft — Die UFI ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code (Format XXXX-XXXX-XXXX-XXXX), der es Giftinformationszentren ermöglicht, die Rezeptur bei Vergiftungen genau zu identifizieren. Er wird über das ECHA-Portal generiert und muss vor der Vermarktung im PCN gemeldet werden.

Das Fehlen einer UFI-Nummer auf einem verpflichteten Produkt ist ein in allen Mitgliedstaaten strafbarer Verstoß.

7. Inhaltsstoffliste — Detergenzienverordnung 648/2004

Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 verlangt eine Inhaltsstoffliste auf der Verpackung aller Verbraucher-Detergenzien. Tenside werden nach Kategorie mit ihrer Gewichtskonzentration angegeben:

Enzyme, Duftstoffe, Konservierungsmittel und Farbstoffe müssen immer namentlich angegeben werden.

8. Schriftgröße und Lesbarkeit

Die Mindestschrifthöhe beträgt 1,2 mm (x-Höhe) für Verpackungen mit einer Etikettenfläche > 25 cm².

Das CLP-Etikett darf nicht durch andere grafische Elemente verdeckt werden.

9. Besondere Verpackungen

Verpackungen gefährlicher Verbraucherprodukte müssen kindergesicherte Verschlüsse (EN ISO 8317) und tastbare Gefahrenhinweise (Braille-Knopf) aufweisen.

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Häufig gestellte Fragen

Unterliegt ein "umweltfreundliches" Haushaltsprodukt der CLP?

Ja, wenn die Gefahreneinstufung seiner Rezeptur dies erfordert. Die CLP-Einstufung richtet sich nach der Produktzusammensetzung, nicht nach dem Marketing.

Gilt die CLP-Verordnung nur für B2B-Produkte?

Nein. CLP gilt für alle gefährlichen Gemische, ob für Gewerbetreibende oder Verbraucher.

Wie erhält man die UFI-Nummer?

Die UFI-Nummer wird kostenlos über das ECHA UFI Generator Tool generiert. Sie muss im PCN-Portal mit dem SDB und der detaillierten Zusammensetzung gemeldet werden.