Reinigungsmittelkennzeichnung: Die Anforderungen der CLP-Verordnung 1272/2008
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen — CLP-Verordnung — gilt für alle gefährlichen chemischen Produkte auf dem EU-Markt, einschließlich der überwiegenden Mehrheit der Reinigungsmittel, Haushaltsprodukte und professionellen Reinigungsprodukte. Zusätzlich legt die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien spezifische Anforderungen an die Inhaltsstoffliste und biologische Abbaubarkeit fest. Eine nicht konforme Kennzeichnung führt zu Zollstrafen und Marktrückrufen.
1. Produktidentifikator
Der Name oder die Handelsbezeichnung des Produkts muss auf dem Etikett erscheinen, zusammen mit Name, Adresse und Telefonnummer des Lieferanten.
2. Gefahrenpiktogramme
CLP-Piktogramme sind schwarze Symbole auf weißem Grund, eingerahmt von einer roten Raute. Neun Piktogramme sind in der CLP-Verordnung definiert:
| Piktogramm | Code | Gefahrenart |
|---|---|---|
| GHS01 | Explosiv | Instabil, explosiv, reaktiv |
| GHS02 | Entzündbar | Entzündbare Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe |
| GHS03 | Brandfördernd | Oxidierende Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe |
| GHS04 | Druckgas | Verdichtete, verflüssigte, gelöste Gase |
| GHS05 | Ätzend | Korrosiv für Metalle, Haut, Augen |
| GHS06 | Giftig | Akute Toxizität (Kategorie 1-3) |
| GHS07 | Gesundheitsschädlich | Akute Toxizität (Kat. 4), Reizend, Sensibilisierend |
| GHS08 | Gesundheitsgefahr | CMR, Atemwegssensibilisierung, Zielorgantoxizität |
| GHS09 | Umwelt | Akute oder chronische Gewässergefährdung |
Die Mindestgröße der Raute hängt vom Verpackungsvolumen ab. Für Verpackungen ≤ 3 L: mindestens 10 mm x 10 mm. Für 3 L bis 50 L: 23 mm x 23 mm. Über 50 L: 46 mm x 46 mm.
3. Signalwort
Ein einziges Signalwort erscheint auf dem Etikett: entweder "Gefahr" für die schwersten Gefahrenkategorien oder "Achtung" für weniger schwere. Beide können nicht gleichzeitig erscheinen.
4. Gefahrenhinweise (H-Sätze)
H-Sätze beschreiben die Art der Produktgefahr. Sie sind von H200 bis H420 kodiert und müssen vollständig in der Sprache des Vermarktungslandes erscheinen.
H314 — Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
H318 — Verursacht schwere Augenschäden
H410 — Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
H335 — Kann die Atemwege reizen
5. Sicherheitshinweise (P-Sätze)
P-Sätze schreiben Maßnahmen zur Prävention, Reaktion, Lagerung und Entsorgung vor. Die CLP-Verordnung empfiehlt, 6 P-Sätze nicht zu überschreiten.
Beispiele: P260 (Staub/Rauch/Gas nicht einatmen), P280 (Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen), P301+P330+P331 (BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen, KEIN Erbrechen herbeiführen).
6. UFI — Einheitlicher Rezepturidentifikator
Seit dem 1. Januar 2021 für Industrie- und Berufsprodukte und seit dem 1. Januar 2025 für Verbraucherprodukte muss jedes gefährliche Gemisch auf dem EU-Markt eine UFI-Nummer aufweisen.
Das Fehlen einer UFI-Nummer auf einem verpflichteten Produkt ist ein in allen Mitgliedstaaten strafbarer Verstoß.
7. Inhaltsstoffliste — Detergenzienverordnung 648/2004
Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 verlangt eine Inhaltsstoffliste auf der Verpackung aller Verbraucher-Detergenzien. Tenside werden nach Kategorie mit ihrer Gewichtskonzentration angegeben:
- Weniger als 5%
- 5% bis unter 15%
- 15% bis unter 30%
- 30% und mehr
Enzyme, Duftstoffe, Konservierungsmittel und Farbstoffe müssen immer namentlich angegeben werden.
8. Schriftgröße und Lesbarkeit
Die Mindestschrifthöhe beträgt 1,2 mm (x-Höhe) für Verpackungen mit einer Etikettenfläche > 25 cm².
Das CLP-Etikett darf nicht durch andere grafische Elemente verdeckt werden.
9. Besondere Verpackungen
Verpackungen gefährlicher Verbraucherprodukte müssen kindergesicherte Verschlüsse (EN ISO 8317) und tastbare Gefahrenhinweise (Braille-Knopf) aufweisen.
Prüfen Sie die CLP-Konformität Ihres Etiketts
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Mein Etikett analysieren →Häufig gestellte Fragen
Unterliegt ein "umweltfreundliches" Haushaltsprodukt der CLP?
Ja, wenn die Gefahreneinstufung seiner Rezeptur dies erfordert. Die CLP-Einstufung richtet sich nach der Produktzusammensetzung, nicht nach dem Marketing.
Gilt die CLP-Verordnung nur für B2B-Produkte?
Nein. CLP gilt für alle gefährlichen Gemische, ob für Gewerbetreibende oder Verbraucher.
Wie erhält man die UFI-Nummer?
Die UFI-Nummer wird kostenlos über das ECHA UFI Generator Tool generiert. Sie muss im PCN-Portal mit dem SDB und der detaillierten Zusammensetzung gemeldet werden.