Spielzeugkennzeichnung: Richtlinie 2009/48, CE-Kennzeichnung und Warnhinweise

Die Richtlinie 2009/48/EG stellt strenge Kennzeichnungsanforderungen an jedes im EWR vermarktete Spielzeug.

Étiquetage jouets marquage CE — LabelCheck

1. Richtlinie 2009/48/EG

Gilt für alle Produkte zum Spielen für Kinder unter 14 Jahren.

Dual-Use-Produkte fallen darunter, wenn sie eine Spielfunktion haben.

2. CE-Kennzeichnung

Mindesthöhe 5 mm, sichtbar und dauerhaft.

CE vs China Export — Nicht verwechseln.

Nummer der benannten Stelle neben dem CE-Zeichen, falls zutreffend.

3. Pflichtangaben

Jedes Spielzeug muss angeben:

Bei kleinen Spielzeugen auf der Verpackung.

4. Alterswarnhinweise

Vor dem Kauf sichtbar:

Sanktionen — Marktrücknahme möglich.

5. GPSR

EU-verantwortliche Person seit 12/2024 Pflicht.

Verstärkte Rückverfolgbarkeit.

6. Verordnung 2025/2509

Neuer Rahmen ab 01.08.2026:

Übergang — Bereits im Markt befindliche Produkte dürfen weiter verkauft werden.

7. Häufige Fehler

Prüfen Sie Ihr Spielzeugetikett

LabelCheck analysiert Ihre Spielzeugverpackung automatisch.

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Häufig gestellte Fragen

Ist die CE-Kennzeichnung für alle Spielzeuge Pflicht?

Ja, ohne Ausnahme im EWR.

Welche Warnhinweise gelten für Magnetspielzeug?

Spezifischer Hinweis auf Verschluckungsgefahr, vor dem Kauf sichtbar.

Braucht handgemachtes Spielzeug CE?

Ja, keine Ausnahme für Kleinserien.