Spielzeugkennzeichnung: Richtlinie 2009/48, CE-Kennzeichnung und Warnhinweise
Die Richtlinie 2009/48/EG stellt strenge Kennzeichnungsanforderungen an jedes im EWR vermarktete Spielzeug.
1. Richtlinie 2009/48/EG
Gilt für alle Produkte zum Spielen für Kinder unter 14 Jahren.
Dual-Use-Produkte fallen darunter, wenn sie eine Spielfunktion haben.
2. CE-Kennzeichnung
Mindesthöhe 5 mm, sichtbar und dauerhaft.
CE vs China Export — Nicht verwechseln.
Nummer der benannten Stelle neben dem CE-Zeichen, falls zutreffend.
3. Pflichtangaben
Jedes Spielzeug muss angeben:
- Hersteller
- EU-Importeur
- Referenz
- Charge
- CE
- Warnhinweise
Bei kleinen Spielzeugen auf der Verpackung.
4. Alterswarnhinweise
Vor dem Kauf sichtbar:
- Unter 36 Monate
- Magnete
- Chemisch
- Wasser
- Funktional
Sanktionen — Marktrücknahme möglich.
5. GPSR
EU-verantwortliche Person seit 12/2024 Pflicht.
Verstärkte Rückverfolgbarkeit.
6. Verordnung 2025/2509
Neuer Rahmen ab 01.08.2026:
- DPP
- Chemische Stoffe
- Verantwortliche Person
- Digitales CE
Übergang — Bereits im Markt befindliche Produkte dürfen weiter verkauft werden.
7. Häufige Fehler
- CE < 5mm
- Warnung 36 Monate fehlt
- CE-Verwechslung
- Importeur fehlt
- Falsche Sprache
- Keine Charge
- Hinweis nur innen
Prüfen Sie Ihr Spielzeugetikett
LabelCheck analysiert Ihre Spielzeugverpackung automatisch.
Etikett analysieren →Häufig gestellte Fragen
Ist die CE-Kennzeichnung für alle Spielzeuge Pflicht?
Ja, ohne Ausnahme im EWR.
Welche Warnhinweise gelten für Magnetspielzeug?
Spezifischer Hinweis auf Verschluckungsgefahr, vor dem Kauf sichtbar.
Braucht handgemachtes Spielzeug CE?
Ja, keine Ausnahme für Kleinserien.