GPSR 2025: Was sich für die Kennzeichnung Ihrer Produkte ändert

Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit — bekannt als GPSR (General Product Safety Regulation) — ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG und gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie stellt neue Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Produktinformationen auf dem Produkt oder seiner Verpackung für alle Verbraucherprodukte, die nicht von einer spezifischen sektoralen Regelung erfasst werden. Online-Marktplätze sind nun ebenfalls verantwortlich.

Guide GPSR — LabelCheck

1. Was ist die GPSR?

Die GPSR — Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 — ist der neue europäische Rechtsrahmen für die Sicherheit von Non-Food-Verbraucherprodukten. Sie ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG (GPSD), die über 20 Jahre alt war.

Seit dem 13. Dezember 2024 in Kraft, modernisiert die GPSR die Vorschriften unter Berücksichtigung von E-Commerce, Online-Marktplätzen und neuen Technologien (KI, vernetzte Objekte). Sie verstärkt die Pflichten zur Rückverfolgbarkeit und Verbraucherinformation.

Règlement vs Directive
Im Gegensatz zur Richtlinie, die sie ersetzt, ist die GPSR eine Verordnung: Sie gilt direkt und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung.

2. Wer ist betroffen?

Die GPSR definiert spezifische Pflichten für jeden Wirtschaftsakteur in der Lieferkette:

AkteurHauptpflichten
HerstellerSicheres Produkt entwerfen, Name und Adresse auf dem Produkt anbringen, technische Dokumentation erstellen, Produktkennung anbringen (Typ, Charge oder Seriennummer)
ImporteurÜberprüfen, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat, eigenen Namen und Adresse auf dem Produkt oder der Verpackung anbringen, technische Dokumentation 10 Jahre aufbewahren
HändlerÜberprüfen, ob die Pflichtinformationen vor dem Inverkehrbringen vorhanden sind, kein Produkt verkaufen, das als nicht konform bekannt ist
Online-MarktplatzÜberprüfen, ob Verkäufereinträge erforderliche Informationen enthalten (Herstellername, Foto, Produktkennung, EU-Kontakt), über Safety Gate gemeldete Produkte entfernen, zentrale Kontaktstelle benennen
Bevollmächtigter / EU-verantwortliche PersonPflicht für Nicht-EU-Hersteller, die online verkaufen — nimmt Beschwerden entgegen, kooperiert mit Marktüberwachungsbehörden

3. Neue Kennzeichnungspflichten

Die GPSR verlangt, dass bestimmte Informationen direkt auf dem Produkt, seiner Verpackung oder einem Begleitdokument erscheinen. Hier sind die nun verpflichtenden Angaben:

a) Name und Adresse des Herstellers

Der Name oder die eingetragene Marke und die Postanschrift des Herstellers müssen auf dem Produkt oder, falls nicht möglich, auf der Verpackung erscheinen (Artikel 9 Absatz 6). Eine Website oder E-Mail allein reicht nicht aus: Eine physische Adresse ist erforderlich.

b) Name und Adresse des Importeurs

Für jedes außerhalb der EU hergestellte Produkt müssen auch Name und Postanschrift des Importeurs auf dem Produkt oder der Verpackung erscheinen (Artikel 11 Absatz 4). Diese Pflicht ist kumulativ mit der des Herstellers.

c) Produktkennung

Das Produkt muss eine Kennung zur Identifizierung tragen: Typnummer, Chargennummer, Seriennummer oder ein anderes Rückverfolgbarkeitselement (Artikel 9 Absatz 6).

d) EU-verantwortliche Person

Für Produkte, die online von außerhalb der EU verkauft werden, muss der Hersteller eine in der EU ansässige verantwortliche Person benennen (Artikel 16). Name und Kontaktdaten dieser Person müssen auf dem Produkt angegeben oder dem Verbraucher zugänglich gemacht werden.

e) Sicherheitswarnungen

Alle Sicherheitswarnungen und -informationen müssen in der/den Sprache(n) des Verkaufslandes klar und verständlich für den Verbraucher verfasst sein (Artikel 9 Absatz 7).

4. Auswirkungen auf Marktplätze

Eine der wichtigsten Neuerungen der GPSR betrifft Online-Marktplätze (Amazon, eBay, Etsy, AliExpress, usw.). Artikel 22 verpflichtet Marktplätze:

In der Praxis verlangen Amazon und die großen europäischen Marktplätze nun GPSR-Informationen (Hersteller, Adresse, EU-verantwortliche Person) in ihren Produkteinträgen. Unvollständige Einträge können entfernt werden.

5. Erfasste und ausgenommene Produkte

Die GPSR hat einen sehr weiten Anwendungsbereich: Sie erfasst alle für Verbraucher bestimmten Produkte oder solche, die unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von ihnen verwendet werden könnten.

Erfasste Produkte (nicht abschließende Liste)

Von der GPSR ausgenommene Produkte

Für Produkte, die von einer spezifischen sektoralen Regelung erfasst werden, gilt die GPSR nur für Risiken, die NICHT von dieser Regelung abgedeckt sind.

6. Sanktionen

Die GPSR stärkt die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden. Die Sanktionen variieren je nach Mitgliedstaat, aber die Verordnung legt einen Mindestrahmen fest:

Das Safety-Gate-System (ehemals RAPEX) ermöglicht die schnelle Benachrichtigung zwischen Mitgliedstaaten über gefährliche Produkte und kann zu einem EU-weiten Rückruf führen.

7. GPSR-Konformitätscheckliste

Überprüfen Sie diese 8 Punkte auf Ihrem Produkt oder der Verpackung vor dem Inverkehrbringen:

Überprüfen Sie die GPSR-Konformität Ihres Etiketts

LabelCheck analysiert Ihr Etikett und überprüft die Pflichtangaben der GPSR: Hersteller-/Importeurdaten, Produktkennung, Sicherheitswarnungen.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt die GPSR für Lebensmittel?

Nein. Lebensmittel sind vom Anwendungsbereich der GPSR ausgenommen. Sie unterliegen der INCO-Verordnung (EU) 1169/2011 und der Verordnung (EG) 178/2002 (allgemeines Lebensmittelrecht). Nicht-Lebensmittel-Küchenzubehör (z.B. eine Küchenschürze) kann jedoch unter die GPSR fallen.

Unterliegt ein Handwerker, der auf Etsy verkauft, der GPSR?

Ja. Sobald ein Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird — auch über einen Online-Marktplatz — muss der Hersteller (auch ein Handwerker) die GPSR-Pflichten erfüllen: Name und Adresse anbringen, eine Produktkennung angeben und Warnhinweise in der Sprache des Verkaufslandes verfassen. Ist der Handwerker außerhalb der EU ansässig, muss er zudem eine EU-verantwortliche Person benennen.

Welche Frist gibt es für die GPSR-Konformität?

Die GPSR-Verordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024. Es gibt keine Übergangsfrist mehr: Alle Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen jetzt konform sein. Produkte, die vor diesem Datum bereits auf dem Markt waren, unterliegen keinem Rückruf, aber jede neue Charge oder Nachbestellung muss konform sein.