Nahrungsergänzungsmittel: Kennzeichnung und Pflichtangaben

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel gemäß Richtlinie 2002/46/EG. Dieser Leitfaden erläutert alle Anforderungen.

Étiquetage compléments alimentaires — LabelCheck

1. Rechtsrahmen

Drei regulatorische Säulen:

In Frankreich: Dekret 2006-352.

2. Bezeichnung

Die Bezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel" ist Pflicht.

Kein Arzneimittel — Therapeutische Angaben verboten.

3. Pflichtangaben

Zusätzlich zu LMIV:

4. Gesundheitsbezogene Angaben

Drei Kategorien:

In der Warteschleife — Botanische Stoffe warten auf EFSA-Bewertung.

Therapeutische Angaben verboten.

5. Warnhinweise

Spezifische Warnhinweise:

6. Novel Food

Vor 1997 nicht konsumierte Zutaten brauchen Genehmigung.

Beispiele: Krillöl, CBD.

Novel-Food-Katalog — Status prüfen.

7. Häufige Fehler

Prüfen Sie Ihr Etikett

LabelCheck analysiert automatisch.

Etikett analysieren →

Wie funktioniert unsere Analyse?

Häufig gestellte Fragen

Darf man "stärkt die Immunität" verwenden?

Nicht in dieser Formulierung. Nur zugelassene Angaben aus dem EFSA-Register.

Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel?

NEM dürfen keine therapeutischen Angaben machen.

Braucht ein NEM eine Zutatenliste?

Ja, wie jedes Lebensmittel unter der LMIV.