Nahrungsergänzungsmittel: Kennzeichnung und Pflichtangaben
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel gemäß Richtlinie 2002/46/EG. Dieser Leitfaden erläutert alle Anforderungen.
1. Rechtsrahmen
Drei regulatorische Säulen:
- RL 2002/46/EG
- VO 1169/2011
- VO 1924/2006
In Frankreich: Dekret 2006-352.
2. Bezeichnung
Die Bezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel" ist Pflicht.
Kein Arzneimittel — Therapeutische Angaben verboten.
3. Pflichtangaben
Zusätzlich zu LMIV:
- Bezeichnung
- Zutaten
- Mengen/Dosis
- Tagesdosis
- Nicht überschreiten
- Kein Ersatz für Ernährung
- Von Kindern fernhalten
- Lagerung
- Nettomenge
4. Gesundheitsbezogene Angaben
Drei Kategorien:
- Art. 13.1 funktionell
- Art. 13.5 neue Nachweise
- Art. 14 Risikoreduktion
In der Warteschleife — Botanische Stoffe warten auf EFSA-Bewertung.
Therapeutische Angaben verboten.
5. Warnhinweise
Spezifische Warnhinweise:
- Koffein
- Polyole
- Phytosterole
- Eisen
6. Novel Food
Vor 1997 nicht konsumierte Zutaten brauchen Genehmigung.
Beispiele: Krillöl, CBD.
Novel-Food-Katalog — Status prüfen.
7. Häufige Fehler
- Nicht zugelassene Angaben
- Therapeutische Angaben
- %NRV fehlt
- Bio ohne Zertifizierung
- Warnhinweise fehlen
- Novel Food ohne Genehmigung
- Dosis unklar
- Mengen pro Packung
Häufig gestellte Fragen
Darf man "stärkt die Immunität" verwenden?
Nicht in dieser Formulierung. Nur zugelassene Angaben aus dem EFSA-Register.
Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel?
NEM dürfen keine therapeutischen Angaben machen.
Braucht ein NEM eine Zutatenliste?
Ja, wie jedes Lebensmittel unter der LMIV.