Kosmetikkennzeichnung: Alle Anforderungen der Verordnung 1223/2009
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel definiert die Kennzeichnungspflichten für jedes in der EU vermarktete kosmetische Produkt. Cremes, Shampoos, Parfums, Make-up, Sonnenschutzmittel: Alle diese Kategorien unterliegen den gleichen Grundanforderungen. Hier sind die 10 Pflichtangaben im Detail.
1. Name und Anschrift der verantwortlichen Person
Jedes in der EU vermarktete kosmetische Produkt muss den Namen und die Anschrift der "verantwortlichen Person" angeben — der in der EU ansässigen juristischen oder natürlichen Person, die die regulatorische Verantwortung übernimmt.
2. Nenninhalt
Der Inhalt nach Gewicht oder Volumen muss auf der Verpackung angegeben werden, außer bei Darreichungen unter 5 g oder 5 ml, kostenlosen Mustern und Einzeldosen.
3. Mindesthaltbarkeitsdatum oder PAO
Bei Produkten mit einer Haltbarkeit unter 30 Monaten ist das MHD ("Mindestens haltbar bis Ende...") Pflicht, begleitet vom Sanduhr-Symbol.
Bei Produkten mit einer Haltbarkeit über 30 Monaten wird das MHD durch den PAO ersetzt — Verwendungsdauer nach dem Öffnen — symbolisiert durch das "offene Tiegel"-Symbol in Monaten (z.B. "12 M").
4. Anwendungshinweise und besondere Warnhinweise
Bestimmte kosmetische Inhaltsstoffe der Anhänge III, IV, V und VI erfordern Pflicht-Warnhinweise. Beispiele:
- Wasserstoffperoxid in Haarfärbemitteln: "Enthält Wasserstoffperoxid"
- Phenoxyethanol (wenn > 1%) in Produkten für Kinder unter 3 Jahren: Pädiatrischer Warnhinweis
- Sonnenschutzmittel: Schutzfaktor, Anwendungshinweise, Warnung vor längerer Exposition
- Produkte mit Nanomaterialien: "nano" in Klammern in der INCI-Liste
- Duftstoffe: "enthält [Name des Duftstoffallergens]" für die 26 Allergene in Anhang III
5. Chargennummer
Die Chargennummer ermöglicht die Rückverfolgbarkeit des Produkts und den gezielten Rückruf bei Nichtkonformität.
6. Produktfunktion
Die kosmetische Funktion des Produkts muss angegeben werden, es sei denn, sie ergibt sich eindeutig aus der Produktpräsentation.
7. Zutatenliste (INCI)
Die Zutatenliste muss die INCI-Nomenklatur verwenden und die Bestandteile in absteigender Reihenfolge ihrer Konzentration aufführen.
| Situation | INCI-Auflistungsregel |
|---|---|
| Konzentration > 1% | Absteigende Reihenfolge Pflicht |
| Konzentration ≤ 1% | Freie Reihenfolge (nach den > 1%) |
| Farbstoffe | Können am Ende mit CI-Code aufgeführt werden |
| Nanomaterialien | "[nano]" in Klammern nach dem INCI-Namen |
| Zusammengesetzte Duftstoffe und Aromen | "Parfum" oder "Aroma" (ohne Zusammensetzungsdetail) |
8. Sprache und Lesbarkeit
Pflichtangaben müssen in der/den Amtssprache(n) des Vermarktungsmitgliedstaats verfasst sein.
Die Mindestschrifthöhe beträgt 0,9 mm (x-Höhe) für Pflichtangaben.
9. Separates Beiblatt (kleine Verpackungen)
Wenn die Primärverpackung zu klein ist, können bestimmte Informationen auf ein Beiblatt, Etikett oder eine Karte verlagert werden.
Sicherheitshinweise dürfen niemals auf ein separates Beiblatt verlagert werden: sie müssen immer auf der für den Verbraucher zugänglichen Verpackung erscheinen.
10. Kennzeichnung als "Kosmetik" und CPNP-Konformität
Vor der Vermarktung in der EU muss jedes kosmetische Produkt im europäischen CPNP-Portal notifiziert werden.
| Linalool | Lavande, bois de rose, coriandre |
| Limonene | Agrumes (citron, orange, pamplemousse) |
| Citronellol | Rose, géranium, citronnelle |
| Geraniol | Rose, palmarosa, géranium |
| Citral | Lemongrass, verveine, mélisse |
| Coumarin | Fève tonka, lavande, cannelle de Chine |
| Eugenol | Clou de girofle, cannelle, basilic |
| Benzyl Alcohol | Jasmin, ylang-ylang |
| Cinnamal | Cannelle de Ceylan, cassia |
| Farnesol | Tilleul, rose, néroli, camomille |
Prüfen Sie die Konformität Ihres Kosmetiketiketts
LabelCheck analysiert Ihre Druckvorlage und prüft die INCI-Liste, PAO, Duftstoffallergene, Pflicht-Warnhinweise und Konformität mit Verordnung 1223/2009.
Mein Etikett analysieren →Häufig gestellte Fragen
Unterliegt ein "natürliches" oder "Bio"-Produkt den gleichen Pflichten?
Ja, ohne Ausnahme. "Bio"- oder "Natur"-Siegel sind freiwillige Zertifizierungen, die die Kennzeichnungspflichten der Verordnung 1223/2009 nicht ändern.
Sind online verkaufte Produkte betroffen?
Ja. Online an EU-Verbraucher verkaufte kosmetische Produkte unterliegen den gleichen Kennzeichnungspflichten.
Wie handhabt man mehrsprachige Verpackungen?
Für dasselbe Produkt in mehreren EU-Ländern müssen alle Sprachen der Vermarktungsmitgliedstaaten auf der Verpackung erscheinen. Die INCI-Liste muss nicht übersetzt werden.