Textilkennzeichnung: vollständiger Leitfaden der Pflichtangaben
Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über Textilfaserbezeichnungen und die damit zusammenhängende Kennzeichnung ist der Grundlagentext der Textilkennzeichnung in Europa. Seit 2024 erlegt die Verordnung (EU) 2024/2498 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) neue Identifizierungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten auf. Dieser Leitfaden erläutert jede Anforderung mit Toleranzen, häufigen Fehlern und genauen regulatorischen Referenzen.
1. Faserzusammensetzung
Die Verordnung 1007/2011 schreibt die Angabe der textilen Faserzusammensetzung auf dem Etikett jedes in der EU vermarkteten Textilprodukts vor.
Die Fasern werden in absteigender Reihenfolge ihres Massenanteils aufgeführt. Jede Faser mit 5 % oder mehr muss einzeln benannt werden.
Für ein Produkt aus 100 % einer einzigen Faser ist die Angabe « 100 % Baumwolle » oder « reine Baumwolle » zulässig.
2. Mehrschichtige und Mehrkomponenten-Textilien
Bei Textilprodukten aus mehreren Teilen mit unterschiedlicher Zusammensetzung muss jeder Teil separat angegeben werden.
Produkte mit nicht-textilen Teilen tierischen Ursprungs müssen den Hinweis « Enthält nicht-textile Teile tierischen Ursprungs » tragen.
3. Handelsbezeichnung und verantwortliche Person
Das Etikett muss den Namen und die Anschrift des Herstellers oder des in der EU ansässigen Importeurs tragen.
Die Handelsgröße ist auf europäischer Ebene nicht durch die Verordnung 1007/2011 geregelt.
4. Ursprungsland
Die Angabe des Ursprungslandes ist auf europäischer Ebene für Textilien nicht verpflichtend, außer wenn ihr Fehlen den Verbraucher irreführen könnte.
Bei importierten Produkten ist das Ursprungsland das Land der letzten wesentlichen Verarbeitung.
5. Pflegesymbole — ISO 3758
Pflegesymbole sind in der EU nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden aber fast universell verwendet und dringend empfohlen.
- Waschen — Waschbottich-Symbol: Höchsttemperatur, Schongang, Handwäsche
- Bleichen — Dreieck-Symbol: jedes Bleichen, nur Sauerstoff, verboten
- Trocknen — Quadrat-Symbol: Trommeltrocknung, natürliche Trocknung
- Bügeln — Bügeleisen-Symbol: ein Punkt (110 °C), zwei (150 °C), drei (200 °C)
- Professionelle Reinigung — Kreis-Symbol: Buchstaben P, F, W
Pflegesymbole sind eingetragene Marken von Ginetex. Ihre kommerzielle Nutzung erfordert eine Lizenz.
6. GPSR — Verordnung (EU) 2024/2498
Seit dem 13. Dezember 2024 erlegt die GPSR neue Rückverfolgbarkeitspflichten für alle Verbraucherprodukte auf:
- Name und Postanschrift des Herstellers
- Name und Anschrift des Importeurs (wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt)
- Produktidentifikationsreferenz
- Sicherheitshinweise in der Sprache des Verkaufslandes
Für online verkaufte Textilien müssen die GPSR-Informationen vor dem Kauf auf der Produktseite sichtbar sein.
7. CE-Kennzeichnung — Sonderfälle
Die CE-Kennzeichnung ist für gewöhnliche Bekleidungstextilien nicht erforderlich. Sie gilt nur für:
- PSA — Verordnung (EU) 2016/425
- Textilspielzeug — Richtlinie 2009/48/EG
- Medizinprodukte aus Textil — Verordnung (EU) 2017/745
- Bauprodukte aus Textil — Verordnung (EU) 305/2011
Für diese Kategorien muss die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht werden.
8. Mehrsprachige Anforderungen
Die Verordnung 1007/2011 verlangt, dass die Kennzeichnungsinformationen in der Amtssprache des Mitgliedstaats verfasst werden.
- Frankreich — Französisch Pflicht
- Belgien — Französisch, Niederländisch und Deutsch je nach Region
- Deutschland — Deutsch Pflicht
- Spanien — Kastilisch Pflicht
- Italien — Italienisch Pflicht
Für Produkte, die in mehreren EU-Ländern verkauft werden, muss das Etikett Angaben in allen Sprachen der Verkaufsländer enthalten.
9. Häufige Fehler
- Falsch benannte Fasern — « Nylon » statt « Polyamid » verwenden.
- Falsch gerundete Prozentsätze — Müssen ganze Zahlen sein.
- « Hergestellt in » vs tatsächliches Ursprungsland
- Fehlende Angabe tierischer Bestandteile
- Pflegesymbole in falscher Reihenfolge
- Fehlende GPSR-Angaben
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Sind Pflegesymbole auf Textiletiketten Pflicht?
Nein. Die durch ISO 3758 definierten Pflegesymbole sind in der EU nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie werden jedoch fast universell verwendet und dringend empfohlen.
Welche Informationen verlangt die GPSR auf Textiletiketten?
Die GPSR verlangt: Name und Anschrift des Herstellers, Name und Anschrift des Importeurs (falls zutreffend) und eine Produktidentifikationsreferenz.
Wie gibt man die Zusammensetzung eines mehrschichtigen Textils an?
Jeder Teil muss separat mit seiner Zusammensetzung angegeben werden. Enthält das Produkt Teile tierischen Ursprungs, ist dies obligatorisch zu vermerken.