Textilkennzeichnung: vollständiger Leitfaden der Pflichtangaben

Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über Textilfaserbezeichnungen und die damit zusammenhängende Kennzeichnung ist der Grundlagentext der Textilkennzeichnung in Europa. Seit 2024 erlegt die Verordnung (EU) 2024/2498 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) neue Identifizierungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten auf. Dieser Leitfaden erläutert jede Anforderung mit Toleranzen, häufigen Fehlern und genauen regulatorischen Referenzen.

Étiquetage textile — LabelCheck

1. Faserzusammensetzung

Die Verordnung 1007/2011 schreibt die Angabe der textilen Faserzusammensetzung auf dem Etikett jedes in der EU vermarkteten Textilprodukts vor.

Die Fasern werden in absteigender Reihenfolge ihres Massenanteils aufgeführt. Jede Faser mit 5 % oder mehr muss einzeln benannt werden.

3 % Toleranz — Die Verordnung erlaubt eine Fertigungstoleranz von 3 Prozentpunkten.

Für ein Produkt aus 100 % einer einzigen Faser ist die Angabe « 100 % Baumwolle » oder « reine Baumwolle » zulässig.

2. Mehrschichtige und Mehrkomponenten-Textilien

Bei Textilprodukten aus mehreren Teilen mit unterschiedlicher Zusammensetzung muss jeder Teil separat angegeben werden.

Produkte mit nicht-textilen Teilen tierischen Ursprungs müssen den Hinweis « Enthält nicht-textile Teile tierischen Ursprungs » tragen.

3. Handelsbezeichnung und verantwortliche Person

Das Etikett muss den Namen und die Anschrift des Herstellers oder des in der EU ansässigen Importeurs tragen.

Die Handelsgröße ist auf europäischer Ebene nicht durch die Verordnung 1007/2011 geregelt.

4. Ursprungsland

Die Angabe des Ursprungslandes ist auf europäischer Ebene für Textilien nicht verpflichtend, außer wenn ihr Fehlen den Verbraucher irreführen könnte.

Bei importierten Produkten ist das Ursprungsland das Land der letzten wesentlichen Verarbeitung.

Vorsicht « Made in » — Der missbräuchliche Gebrauch einer Ursprungsangabe kann eine irreführende Geschäftspraktik darstellen.

5. Pflegesymbole — ISO 3758

Pflegesymbole sind in der EU nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden aber fast universell verwendet und dringend empfohlen.

Pflegesymbole sind eingetragene Marken von Ginetex. Ihre kommerzielle Nutzung erfordert eine Lizenz.

Normierte Reihenfolge — ISO 3758 schreibt eine feste Reihenfolge vor: Waschen → Bleichen → Trocknen → Bügeln → professionelle Reinigung.

6. GPSR — Verordnung (EU) 2024/2498

Seit dem 13. Dezember 2024 erlegt die GPSR neue Rückverfolgbarkeitspflichten für alle Verbraucherprodukte auf:

Für online verkaufte Textilien müssen die GPSR-Informationen vor dem Kauf auf der Produktseite sichtbar sein.

7. CE-Kennzeichnung — Sonderfälle

Die CE-Kennzeichnung ist für gewöhnliche Bekleidungstextilien nicht erforderlich. Sie gilt nur für:

Für diese Kategorien muss die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht werden.

8. Mehrsprachige Anforderungen

Die Verordnung 1007/2011 verlangt, dass die Kennzeichnungsinformationen in der Amtssprache des Mitgliedstaats verfasst werden.

Für Produkte, die in mehreren EU-Ländern verkauft werden, muss das Etikett Angaben in allen Sprachen der Verkaufsländer enthalten.

9. Häufige Fehler

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Häufig gestellte Fragen

Sind Pflegesymbole auf Textiletiketten Pflicht?

Nein. Die durch ISO 3758 definierten Pflegesymbole sind in der EU nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie werden jedoch fast universell verwendet und dringend empfohlen.

Welche Informationen verlangt die GPSR auf Textiletiketten?

Die GPSR verlangt: Name und Anschrift des Herstellers, Name und Anschrift des Importeurs (falls zutreffend) und eine Produktidentifikationsreferenz.

Wie gibt man die Zusammensetzung eines mehrschichtigen Textils an?

Jeder Teil muss separat mit seiner Zusammensetzung angegeben werden. Enthält das Produkt Teile tierischen Ursprungs, ist dies obligatorisch zu vermerken.